Seit dem 7.September 2015 können Sie im NetConfig oder über unser Bestellformular auf unserer Webseite unter Domainregistrierung einen Antrag zur Registrierung von .swiss Domains stellen. Eingehende Gesuche werden umgehend an die .swiss-Registry (BAKOM) übermittelt, wo die Gesuche geprüft und danach wöchentlich für 20 Tage veröffentlicht werden. Während dieser Zeit können Bemerkungen und Konkurrenzgesuche eingereicht werden.
Nicht in Frage gestellte Domainnamen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt. Bei Streitigkeiten entscheidet das BAKOM auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über Internet-Domains (VID). Priorität haben die öffentlich-rechtlichen Körperschaften gefolgt von Einheiten, die über ein mit der beantragten Bezeichnung verbundenes Recht verfügen. Bei Bewerbungen, die in allen Punkten gleich gestellt sind, kann die Zuteilung per Versteigerung, Losentscheid oder aufgrund der Beurteilung des grösseren Mehrwertes für die Schweizer Gemeinschaft erfolgen.
Beachten Sie: .swiss Domains dürfen auch weiterhin nicht von natürlichen Personen (Privatpersonen) registriert werden.
Zugelassen sind hingegen im Handelsregister eingetragene Firmen und öffentlich rechtliche Körperschaften, Vereine und Stiftungen. Zur Registrierung ist die Angabe der UID-Nummer erforderlich. Für Vereine/Stiftungen mit Sitz/Verwaltung in der Schweiz ist zwar kein Handelsregistereintrag mehr erforderlich, aber ebenfalls eine UID-Nummer. Sofern der Verein noch keine UID-Nummer besitzt kann diese beim Bundesamt für Statistik BFS angefordert werden:
Für ein Namenszuteilungsmandat kann ein Dachverband oder eine Vertretung eines Berufsstandes oder Tätigkeitssektors beim BAKOM eine Bewerbung für einen generischen Domainnamen wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen. Die Bewerbenden müssen die Adresse anschliessend in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen!
Das BAKOM wird sämtliche Bewerbungen für generische Domainnamen einzeln prüfen. Pro Dossier werden eine einmalige Gebühr von 2'900 Franken sowie eine jährliche Gebühr von 360 Franken für die Aufsichtstätigkeiten erhoben. Diese beiden Gebühren sind Teil der Gesamtrechnung, die die Bewerberinnen und Bewerber von ihrem Registrar erhalten.
Siehe auch Bedingungen für ein Namenszuteilungsmandat