Swico hat den vorliegenden Code of Conduct Domainnamen (nachfolgend «CCD») beschlossen, um technologiegerechte Verhaltensgrundsätze für Schweizer Registrars, im Umgang mit unzulässigen Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen aufzuzeigen, diese Grundsätze als Branchenstandard zu etablieren, die Rechtsicherheit zu stärken und den betroffenen Personen das Vorgehen gegenüber dem Halter solcher Domainnamen zu erleichtern.
Mit dem im CCD festgelegten Notice-and-Notice bzw. Notice-and-Takedown-Verfahren folgt Swico einerseits den geltenden Regelungen des Schweizer Rechts. Andererseits füllt sie die rechtlichen Interpretationsspielräume mit konkreten Verhaltensempfehlungen zur Reaktion auf Beanstandungen Dritter wegen unzulässigen Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen durch Kunden.
Anbieter von Domainnamen-Dienstleistungen spielen als Intermediäre im Internet eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen die Internetkommunikation überhaupt erst. Im Bemühen, das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Potential ihrer Dienstleistungen zu fördern, bekennen sie sich zu den folgenden Verhaltensgrundsätzen.
Der CCD stellt eine Verhaltensanleitung für den Umgang mit Hinweisen auf möglicherweise rechtswidrige Domainregistrierungen dar. Es handelt sich um einen Akt der freiwilligen Selbstregulierung.
Der CCD richtet sich an in der Schweiz ansässige Registrars, d.h. Unternehmen und Einzelpersonen, die Domainnamen-Dienste anbieten und dem Schweizer Recht unterstehen.
Allfällige über die Domainnamen-Dienste hinausgehende Dienstleitungen der Registrars sind nicht vom Geltungsbereich des CCD erfasst. Nicht erfasst sind insbesondere Internetzugangsdienste sowie Dienste für das Speichern, Verarbeiten und Zugänglichmachen von Inhalten an Dritte (z.B. Hosting- oder Cloud-Dienste).
3.1 Unzulässige Registrierung oder Verwendung eines Domainnamens
Registrierung und/oder Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden, wodurch Rechte von Dritten, insbesondere Immaterialgüterrechte i.w.S. (beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte) oder Persönlichkeitsrechte verletzt, oder Straftatbestände (beispielsweise in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung) erfüllt werden.
3.2 Domainnamen-Dienst
Angebot eines Registrar, zur Registrierung des vom Kunden gewünschten Domainnamen bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle und/oder der Verwaltung der Domainnamen-Registrierung.
3.3 Kunde
Dienstleistungsempfänger/in des Registrar, mit welchem/r ein Vertrag betreffend Domainnamen-Diensten besteht.
3.4 Notice
Mitteilung eines Betroffenen, wonach eine vom Kunden gehaltene Registrierung eines Domainnamens oder eine Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden unzulässig sei.
Dabei ist erforderlich, dass der Absender mehr als ein Dritter oder die Allgemeinheit von der behaupteten Rechtsverletzung betroffen ist. Darunter fallen bei Persönlichkeitsverletzungen sowie bei Antragsdelikten die verletzte Person (oder ihr Vertreter), bei Immaterialgüterrechtsverletzungen die als Eigentums- oder Lizenzrechteinhaber an den Inhalten berechtigte Person (oder ihr Vertreter). Bei Offizialdelikten ist keine besondere Betroffenheit des Absenders erforderlich.
Materiell und formell muss eine Notice mindestens folgende Angaben enthalten:
Registrars stellen als Intermediäre im Internet Dienstleistungen zur Verfügung, die es Betreibern von Websites ermöglichen, Inhalte Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Registrars haben keine Kenntnis darüber, wie ihre Kunden Domainnamen nutzen. Sie sind auch nicht zu einer aktiven Überwachung der Registrierung von Domainnamen oder deren Verwendung verpflichtet. Alleine der Kunde ist verantwortlich für die Registrierung und Verwendung von Domainnamen sowie für die Inhalte, die er unter Nutzung der Domainnamen speichert, verarbeitet oder Dritten zugänglich macht.
Die im CCD definierten Pflichten des Registrar dienen dem Zweck, den von unzulässigen Registrierungen oder Verwendung von Domainnamen betroffenen Personen das Vorgehen gegenüber der Halterin zu erleichtern.
5.1 Der Registrar prüft eine eingegangene Notice darauf hin, ob sie den materiellen und formellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 genügt. Bei der Beurteilung der Voraussetzungen durch den Registrar gilt der Massstab eines juristischen Laien.
5.2 Erfüllt die eingegangene Notice die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 nicht oder nicht vollständig, fordert der Registrar den Absender der Notice auf, innert zwei Arbeitstagen seit Erhalt der Aufforderung die Notice zu ergänzen. Ergänzt der Absender die Notice nicht innert Frist oder genügt auch die ergänzte Notice den formellen und/oder materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 nicht oder nicht vollständig, bearbeitet der Registrar die Notice nicht weiter.
5.3 Erfüllt die eingegangene Notice die formellen und materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 vollständig, versendet der Registrar in der Regel innert zwei Arbeitstagen ab Empfang der vollständigen Notice je eine Mitteilung an den Kunden sowie an die Absenderin der Notice.
6.1 Erfüllt die eingegangene Notice die formellen und materiellen Voraussetzungen von Ziffer 3.4 vollständig und betrifft diese mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässige Registrierung oder Verwendung von Domainnamen oder könnte sich der Registrar selber strafrechtlich verantwortlich oder zivilrechtlich haftbar machen, so kann der Registrar nach eigenem Ermessen folgende Massnahmen ergreifen:
6.2 Der CCD ersetzt kein Domain-Streitbeilegungsverfahren (der SWITCH oder der WIPO) oder ein behördliches bzw. gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit Domainstreitigkeiten. Ist aufgrund eines anhängig gemachten Verfahrens ein Domainname bereits durch die Registrierungsstelle administrativ oder technisch blockiert oder ist eine anderweitige Massnahme zur Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Kunden über den Domainnamen behördlich oder gerichtlich angeordnet, kann der Registrar über diese Massnahmen nicht mehr entscheiden.
6.3 Unmittelbar vor oder nach der Massnahme gemäss Ziffer 6.1 informiert der Registrar den Kunden über den Eingang der Notice, leitet diesem die Notice weiter und informiert ihn über den Grund der Massnahme. Zugleich informiert der Registrar den Absender der Notice über die erfolgte Massnahme und das Schreiben an den Kunden.
6.4 Der Registrar entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er bei Straftatbeständen Meldung an die KOBIK (Nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der InternetKriminalität) oder an die Strafverfolgungsbehörden erstattet.
6.5 Für die Beurteilung der Vollständigkeit der Notice sowie für das Ermessen in Bezug auf Massnahmen nach Ziffer 6.1 und Anzeige gilt der Massstab eines juristischen Laien.
7.1 Der Registrar stellt sicher, dass seine Vereinbarungen mit dem Kunden mindestens folgende Regelungen und Hinweise sinngemäss enthalten:
Der Registrar trifft interne organisatorische Massnahmen, damit Notices rasch bearbeitet werden. Er bestimmt eine Person als Hauptverantwortliche für unzulässige Registrierungen und Verwendungen von Domainnamen und kommuniziert auf seiner Website, wie und an wen Notices zur Bearbeitung im Rahmen des Notice-andTakedown-Verfahrens zuzustellen sind, beispielsweise über ein Online-Formular.
Die Swico stellt ihren Mitgliedern Muster zur Verfügung für die im CCD erwähnten Mitteilungen an den Kunden und an den Absender der Notice.
Der CCD stellt eine freiwillige Selbstregulierung dar. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit im Bereich der Registrar-Verantwortlichkeit kann Swico nicht garantieren, dass die Befolgung des CCD den Registrar vor strafrechtlicher Verfolgung und Belangung oder zivilrechtlicher Haftung bewahrt.
Dieser CCD tritt per 15. April 2020 in Kraft.