Kleinere Gutschriften werden immer automatisch von der nächsten Rechnung abgezogen. Gutschriften ab CHF 30.- werden beim nächsten Rechnungslauf abgezogen und, sofern diese noch immer über CHF 30.- sind, per Auszahlungsschein an Sie ausgestellt. Ein Auszahlungsschein (ASR) kann jederzeit bei einer Poststelle in Ihrer Umgebung eingelöst werden.
Beachten Sie: Wenn Sie einen Auszahlungsschein ignorieren verfällt dieser nach 3 Monaten. Wir werden Ihnen automatisch einen neuen ASR zustellen, jedoch Spesen von CHF 10.- abziehen – bei jedem verfallenen ASR werden diese Spesen verrechnet, bis Ihr Konto auf 0 sinkt und keine Gutschrift mehr nötig ist.
